«Keine Lehre ohne Schnupperlehre»
Die Schulleitung empfiehlt, dass Schnupperlehren in der 1. OS während den Ferien besucht werden, in der 2./3. OS ist es auch möglich, ein Praktikum während der Schulzeit zu absolvieren.
Wenn Schüler/innen eine Schnupperlehre absolvieren möchten, füllen sie das offizielle Formular des Kantons aus. Das Formular kann bei der Klassenlehrperson bezogen oder direkt von der Homepage heruntergeladen werden. Das Formular geben die Schüler/innen zur Unterschrift den Eltern, der Klassenlehrperson und der Schulleitung ab.
Das Schnupperformular klärt einerseits über die rechtlichen Aspekte einer Schnupperlehre auf, andererseits erlaubt es der Betreuungsperson eine Beurteilung über die geleistete Arbeit abzugeben.
Bei weiteren Fragen kann die Berufsberaterin Frau Florence Le Stanc kontaktiert werden.
Schnupperlehre – Gesuch OS Visp
Schnupperlehre – Beurteilung für den Ausbildungsbetrieb
Gesetzliche Grundlagen
Für die Ausbildung der Sekundarstufe 2 mit Maturitäts- und Berufsmaturitätsabschluss am Ende der obligatorischen Schulzeit (inkl. 10OS)
Aufnahmebedingungen